1. Auftragnehmer: Worm&Co mit Sitz in den Niederlanden.
2. Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die einen Jahresvertrag über den Bezug von Testkits abschließt.
3. Vertrag: der Jahresvertrag über den Bezug von Testkits.
4. Testkit: ein von Worm&Co geliefertes Testkit für tiermedizinische Untersuchungen.
1. Diese Bedingungen gelten für alle Jahresverträge über den Bezug von Testkits.
2. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen.
1. Der Jahresvertrag wird für die Dauer von zwölf (12) Monaten geschlossen.
2. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwölf (12) Monate, sofern er nicht spätestens einen Monat vor dem Enddatum schriftlich gekündigt wird.
3. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme der vereinbarten Mindestanzahl an Testkits pro Vertragsjahr.
2. Nicht abgenommene Mengen berechtigen nicht zu Rückerstattung oder Verrechnung.
3. Worm&Co behält sich das Recht vor, die Lieferung aufzuteilen.
1. Die Preise sind im Vertrag festgelegt und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
2. Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus, monatlich oder vierteljährlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
4. Bei Zahlungsverzug gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug.
5. Worm&Co ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und Inkassokosten zu berechnen.
1. Die Lieferung erfolgt per Post oder Kurierdienst.
2. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich.
3. Worm&Co haftet nicht für Verzögerungen durch Transportunternehmen.
4. Die Gefahr geht mit dem Versand auf den Auftraggeber über.
1. Die Testkits sind ausschließlich für den vorgesehenen Zweck bestimmt.
2. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Nutzung, Lagerung und den Versand verantwortlich.
3. Worm&Co haftet nicht für fehlerhafte Ergebnisse durch unsachgemäße Verwendung oder unvollständige Proben.
1. Die Haftung von Worm&Co ist auf den Rechnungsbetrag der betreffenden Lieferung beschränkt.
2. Worm&Co haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
3. Hinweise und Untersuchungsergebnisse dienen ausschließlich der Information und ersetzen keine tierärztliche Beurteilung.
1. Im Falle höherer Gewalt ist Worm&Co berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen.
2. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Streiks, Störungen, Pandemien, behördliche Maßnahmen und Transportprobleme.
1. Worm&Co ist berechtigt, den Vertrag bei Zahlungsverzug oder Missbrauch mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
2. Bereits fällige Beträge bleiben geschuldet.
1. Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.
2. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrages verwendet.
1. Für alle Verträge gilt niederländisches Recht.
2. Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in den Niederlanden vorgelegt.
1. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam.
1. Auftragnehmer: Worm&Co mit Sitz in den Niederlanden.
2. Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag über den Bezug von Testkits abschließt.
3. Vertrag: der Jahresvertrag über den Bezug von Testkits.
4. Testkit: ein von Worm&Co geliefertes Testkit für tiermedizinische Untersuchungen.
5. Die Kits werden nachträglich abgerechnet, ausschließlich für die eingesandten Proben.
1. Diese Bedingungen gelten für alle Jahresverträge über den Bezug von Testkits.
2. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder per E-Mail vereinbart wurden.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen.
1. Der Jahresvertrag wird für die Dauer von zwölf (12) Monaten geschlossen.
2. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht spätestens einen Monat vor dem Enddatum schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird.
3. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Möchte der Auftraggeber die Nutzung der Testkits beenden, müssen verbleibende Kits innerhalb von 14 Tagen zurückgesendet werden. Die Rücksendekosten trägt der Auftraggeber.
5. Werden die Testkits nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgesendet, werden sie zum vereinbarten Tarif in Rechnung gestellt.
6. Am Ende jedes Jahres wird überprüft, wie viele Untersuchungen eingesendet wurden und welcher Bestand noch vorhanden sein müsste. Bei Abweichungen werden die fehlenden Testkits in Rechnung gestellt.
7. Wird ein neues Stall- oder Tierarztpaket abgeschlossen, wird geprüft, wie viele Untersuchungen eingesendet wurden. Stimmen Bestand und erwartete Menge nicht überein, werden diese nachträglich berechnet. Anschließend kann ein neues Paket abgeschlossen werden.
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme der vereinbarten Mindestmenge von 4 Testkits pro Tier und Vertragsjahr.
2. Nicht abgenommene Mengen berechtigen nicht zu Rückerstattung oder Verrechnung.
3. Werden Testkits innerhalb des Jahres nicht genutzt, erfolgt zum Jahresende eine Rechnungsstellung für die nicht eingesandten Kits.
4. Worm&Co behält sich das Recht vor, die Lieferung aufzuteilen.
1. Die Preise sind im Vertrag festgelegt und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
2. Die Abrechnung erfolgt nachträglich nach Einsendung. Sobald die Ergebnisse erfasst sind, erhält der Kunde eine E-Mail mit einem Zahlungslink. Nach Zahlungseingang werden die Ergebnisse versendet.
3. Die Zahlung muss erfolgen, bevor die Ergebnisse an den Kunden übermittelt werden.
4. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug.
5. Worm&Co ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und Inkassokosten zu berechnen.
1. Die Lieferung erfolgt per Post oder Kurierdienst.
2. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich.
3. Worm&Co haftet nicht für Verzögerungen, die durch Transportunternehmen verursacht werden.
4. Die Gefahr geht mit dem Versand auf den Auftraggeber über.
Nutzung und Verantwortung
1. Die Testkits sind ausschließlich für den vorgesehenen Zweck bestimmt.
2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für sachgemäße Verwendung, Lagerung und Versand.
3. Worm&Co haftet nicht für fehlerhafte Ergebnisse aufgrund unsachgemäßer Verwendung oder unvollständiger Proben.
Haftung
1. Die Haftung von Worm&Co ist auf den Rechnungsbetrag der betreffenden Lieferung begrenzt.
2. Worm&Co haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
3. Hinweise und Untersuchungsergebnisse dienen ausschließlich der Information und ersetzen keine tierärztliche Beurteilung.
Höhere Gewalt
1. Im Falle höherer Gewalt ist Worm&Co berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen.
2. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Streiks, Störungen, Pandemien, behördliche Maßnahmen und Transportprobleme.
Kündigung
1. Worm&Co ist berechtigt, den Vertrag bei Zahlungsverzug oder Missbrauch mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
2. Bereits fällige Beträge bleiben geschuldet.
Datenschutz
1. Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.
2. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrages verwendet.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Für alle Verträge gilt niederländisches Recht.
2. Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in den Niederlanden vorgelegt.
Schlussbestimmung
1. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam.